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Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Am 1. Oktober 2009 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Thomas Kwapich zeigt die entscheidenden Punkte der EnEV auf und erläutert, wie sinnvoll Investitionen in Energieeffizienz sind.
Was ist die EnEV 2009? Die Energieeinsparverordnung definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude sowie* bestimmte Betriebsgebäude. Mit der neuen Energieeinsparverordnung 2009 werden erstmals seit Einführung der EnEV im Jahr 2002 die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen verschärft. Das heißt: Für Neubau und/oder Sanierung gelten ab dem 1 .Oktober 2009 durchschnittlich 30 Prozent höhere Anforderungen.
Was ist das Ziel dieser Verordnung? Ziel ist es, die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern. Die Verschärfung der Energieeinsparverordnung wurde bereits in 2007 als eine Maßnahme im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung festgelegt, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem dient die Verordnung Haussanierern und Bauherren dazu, mit besserer Dämmung und einer effizienteren Anlagentechnik langfristig erheblich Energie und Kosten zu sparen.
Was ändert sich für Neubauten? Bei Neubauten werden die Anforderungen an die Energieeffizienz um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Anforderungen beziehen sich dabei auf die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Die EnEV stellt hier keine konkreten Anforderungen an die energetische Qualität von einzelnen Bauteilen. Bauherren können daher selbst entscheiden, ob sie die Anforderungen z.B. durch bessere Fenster, eine dickere Dämmung oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder auf anderem Wege erreichen wollen.
Was ändert sich bei Sanierungen? Auch die energetischen Anforderungen bei der Sanierung von Gebäuden werden durch die neue ENEV um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Die Anforderungen gelten für die Komplettsanierung von Gebäuden. Aber auch wer nur einzelne Bauteile verändert, muss sich an neue Vorgaben halten.
Vielfach wird unterschlagen, dass die EnEV durchaus hier Ausnahmen vorsieht.
Was ändert sich für Bestandsbauten? Auch für Eigentümer von Wohngebäuden, die saniert werden, gelten neue Nachrüstverpflichtungen. Neu ist unter anderem, dass viele oberste begehbare Geschossdecken oder das Dach darüber bis Ende 2011 gedämmt werden müssen. Auch viele Nachtstromspeicherheizungen müssen zukünftig ausgetauscht werden.
Was gilt langfristig für Nachtstromspeicherheizungen? Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind, müssen in allen Wohngebäuden mit sechs und mehr Wohneinheiten bis 2019 ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten hierbei für Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden. Diese Geräte müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
Was gibt es zur Nachweispflicht zu sagen? Mit der Energieeinsparverordnung 2009 werden neue Kontrollmechanismen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Energieeinsparsanierung bei Sanierungen eingehalten wird. So müssen die ausführenden Unternehmen zukünftig mit einer schriftlichen Unternehmererklärung nachweisen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Was passiert, wenn sich Eigentümer nicht an die einzelnen Vorschriften halten werden? Auch Eigentümer können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn sie die Anforderungen der EnEV nicht einhalten. Das ist allerdings nicht neu, sondern gilt bereits seit 2005.
Was kostet die Verschärfung der EnEV mehr und wann rechnet es sich langfristig? Eine pauschale Aussage welche Mehrkosten Bauherren durch die EnEV 2009 haben und wann sich die Investition rechnet, lässt sich nicht treffen. Denn jedes Gebäude, ob Neu- oder Altbau, hat eine unterschiedliche Konstruktion und Flächenverhältnisse, dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Kosten und Einspareffekte. Für Neubauten bedeuten die Anforderungen der EnEV 2009 in der Regel keinen oder nur einen geringen Mehraufwand, da die benötigten Bauteilqualitäten längst dem Stand der Technik entsprechen und auf dem Markt den Standard darstellen.
Beispielgebäude nach EnEV 2009: Wohngebäude Neubau (120 m² Wohnfläche, beheizter Keller) Ø Dach ab 20 cm Dämmung Ø Fenster 2-Scheiben-Warmesehutz-verglasung. U-Wert 1,30 W/m*K Ø Außenwand ab 14 cm Dämmung Ø Kellerwand ab 12 cm Dämmung Ø Bodenplatte ab 8 cm Dämmung
Die angegebenen Dammstoffdicken sind beispielhaft. Die tatsächlich erforderlichen Dicken sind abhängig von der Konstruktion der Bauteile und individuell von einem Fachmann zu ermitteln. Die EnEV 09 macht keine Vorgaben zu Dammdicken. Quelle: dena
„Ihr Profi in Sachen Immobilien, Hausbau, Sanierung, Energieberatung und Finanzierung“.
immo-union Jochen Brandl
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