Wohnungslüftung jetzt Pflicht! 
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Dieses umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Es muss unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nut¬zungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne, z.B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen.
Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.
- im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und - im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden
Wenn aus anderen Gründen ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem bereits eingeplant oder eingebaut ist, dann ist bei Ausle¬gung nach DIN 1946-6 dte Anforderung an die Erstellung eines Lüftungskonzeptes bereits mit der Auslegung dieses Systems erfüllt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.wohnungslueftung-ev.de/
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